Mittwoch, 21. Dezember 2005

Mannesmannprozess wird neu aufgerollt

Karlsruhe (Deutschland), 21.12.2005 – Die Freisprüche des Landgerichts Düsseldorf im so genannten Mannesmann-Prozess gegen den ehemaligen Mannesmannchef Klaus Esser sowie den Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, wurde heute vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Anlass des Prozesses waren die millionenschweren Abfindungen, die bei der feindlichen Übernahme des Röhren- und Mobilfunkkonzerns Mannesmann durch Vodafone gezahlt worden waren. Bei der Übernahme waren 57 Millionen Euro an Prämien und Abfindungen geflossen. Der Freispruch vom Vorwurf der Untreue an die Adresse der damaligen Führungsriege des Mannesmann-Konzerns durch das Landgericht Düsseldorf wurde vom Bundesgerichtshof auf Antrag der Bundesanwaltschaft aufgehoben. Das Landgericht Düsseldorf muss den Prozess neu aufnehmen.

Der Schweizer Bankier und jetzige Vorstandschef der Deutschen Bank Josef Ackermann saß damals zusammen mit dem ehemaligen IG Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel sowie weiteren drei Mitangeklagten im Aufsichtsrat von Mannesmann. Nach der Übernahme des Konzerns durch den britischen Mobilfunkgiganten Vodafone hatten sie die Millionenabfindungen an den scheidenden Aufsichtsrat des Konzerns bewilligt.

Der oberste Gerichtshof wertete diese Weitergabe von Firmengeldern an die alte Chefetage des Konzerns als „treupflichtwidrige Verschwendung“. Dieses stelle eine Treueverletzung gegenüber den Eigentümern des Konzerns, den Aktionären, dar. Für die Mannesmann AG stellten die Zahlungen keinen Nutzen dar.

Der Prozess könne möglicherweise ein halbes Jahr dauern, wird vermutet. Für den Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf Breuer, stellt sich daher nach Ansicht von Beobachtern die Frage nach seiner Perspektive in dieser Funktion. Der Aufsichtsratschef der Deutschen Bank dachte in einem Gespräch mit der „Financial Times“ bereits laut über mögliche Nachfolger für Ackermann nach. Die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) schlug in die gleiche Kerbe, indem sie den Aufsichtsrat indirekt zum Handeln aufforderte: „Einen Chef, der erneut monatelang auf der Anklagebank sitzt, kann sich die Deutsche Bank eigentlich nicht leisten. Jetzt ist der Aufsichtsrat der Deutschen Bank gefordert.“ Indes stellte sich der Aufsichtsrat der größten deutschen Bank demonstrativ hinter ihren Vorstandssprecher. +wikinews+

Samstag, 9. Juli 2005

VW-Affäre: Personalchef Hartz bietet Rücktritt an

Wolfsburg (Deutschland), 09.07.2005 – Peter Hartz, VW-Personalvorstand, hat nach den schweren Vorwürfen in der Korruptions- und Schmiergeldaffäre um den Wolfsburger Autokonzern am gestrigen Freitag, dem 8. Juli, Konsequenzen gezogen und dem Aufsichtrat seinen Rücktritt angeboten. Er wolle damit weiteren Schaden vom Unternehmen abwenden.

In den letzten Tagen war bekannt geworden, dass dem VW-Betriebsrat auf Anweisung von Hartz ein Budget zur freien Verfügung bereit gestellt worden sein soll. Mit diesem Geld seien unter anderem Luxusreisen und Besuche bei Edel-Prostituierten gezahlt worden.

Der Aufsichtsrat hat sich bisher zu Hartz Rücktrittsangebot nicht geäußert. Noch Anfang des Monats hatte sich VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch hinter Hartz gestellt. Christian Wulff, Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, welches größter VW-Anteilseigner ist, und Mitglied im Aufsichtsrat, hingegen ließ verlauten, es würden weder für Peter Hartz noch für andere Persilscheine ausgestellt. Weiterhin äußerte er bei Sabine Christiansen, dass er den Rücktritt von Hartz auf der kommenden Aufsichtsratsitzung unterstützen wird.

Ins Rollen kam die Affäre nach Anschuldigungen gegen den ehemaligen Manager der tschechischen VW-Tochter Skoda Helmuth Schuster und einen seiner Mitarbeiter, Klaus-Joachim G., und den mittlerweile zurückgetretenen VW-Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert.

Gemeinsam hätten sie über eigens gegründete Tarnfirmen in den letzten Jahren Aufträge von VW erschlichen und Firmengelder auf Privatkonten umgeleitet. Schuster habe unter anderem einen Betrag von drei Millionen Euro für die Zusage, eine Fabrik in Indien zu eröffnen, von einer indischen Provinzregierung erhalten. Das Verhalten des Betriebsrats bei strittigen Entscheidungen sei durch teuere Reisen und Besuche bei Prostituierten beeinflusst worden.

Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach einer Anzeige des VW-Konzerns. VW selbst hat eine lückenlose Aufklärung angekündigt und mit der internen Prüfung die Wirtschaftsprüfungsfirma KPMG beauftragt. +wikinews+

  • Hartz
  • Freitag, 8. Juli 2005

    Bundesrat beschließt Pflicht zur Offenlegung von Managergehältern

    Berlin (Deutschland), 08.07.2005 - Der deutsche Bundesrat bestätigte heute das vom Bundestag am 30. Juni beschlossene Gesetz, wonach die Einkommen der Spitzenmanager von Aktiengesellschaften in Zukunft offengelegt werden müssen.

    Dazu gehören auch Gewinnbeteiligungen, Rentenansprüche sowie Abfindungen. Auch geldwerte Sachleistungen wie Dienstwagen oder Dienstvilla sind in die Pflicht zur Offenlegung einbezogen. Das Gesetz tritt erstmals bei den Geschäftsabschlüssen von 2006, die im Jahre 2007 veröffentlicht werden müssen, in Kraft. Die Offenlegungspflicht kann durch eine Dreiviertel-Mehrheit der Aktionäre aufgehoben werden. Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Bußgelder mit einer Höchstgrenze von 50.000 Euro vorgesehen.

    Das Gesetz ist Ergebnis einer Diskussion, die im Jahre 2005 geführt wurde. Es war in der Öffentlichkeit, insbesondere auch bei den Aktionären der DAX-Unternehmen der Wunsch laut geworden, mehr über die Einkünfte des TOP-Managements zu erfahren. Der von der Politik an die Unternehmen herangetragene Wunsch, diese Informationen auf freiwilliger Basis zur Verfügung zu stellen, war von einigen Unternehmen mit einer Weigerung beantwortet worden. Das neue Gesetz stärkt vor allem die Rechte der Aktionäre. Sie können nun leichter beurteilen, in welchem Verhältnis Leistung und Entlohnung der Top-Manager stehen. +wikinews+

  • Managergehälter
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