Samstag, 9. Juli 2005

VW-Affäre: Personalchef Hartz bietet Rücktritt an

Wolfsburg (Deutschland), 09.07.2005 – Peter Hartz, VW-Personalvorstand, hat nach den schweren Vorwürfen in der Korruptions- und Schmiergeldaffäre um den Wolfsburger Autokonzern am gestrigen Freitag, dem 8. Juli, Konsequenzen gezogen und dem Aufsichtrat seinen Rücktritt angeboten. Er wolle damit weiteren Schaden vom Unternehmen abwenden.

In den letzten Tagen war bekannt geworden, dass dem VW-Betriebsrat auf Anweisung von Hartz ein Budget zur freien Verfügung bereit gestellt worden sein soll. Mit diesem Geld seien unter anderem Luxusreisen und Besuche bei Edel-Prostituierten gezahlt worden.

Der Aufsichtsrat hat sich bisher zu Hartz Rücktrittsangebot nicht geäußert. Noch Anfang des Monats hatte sich VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch hinter Hartz gestellt. Christian Wulff, Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, welches größter VW-Anteilseigner ist, und Mitglied im Aufsichtsrat, hingegen ließ verlauten, es würden weder für Peter Hartz noch für andere Persilscheine ausgestellt. Weiterhin äußerte er bei Sabine Christiansen, dass er den Rücktritt von Hartz auf der kommenden Aufsichtsratsitzung unterstützen wird.

Ins Rollen kam die Affäre nach Anschuldigungen gegen den ehemaligen Manager der tschechischen VW-Tochter Skoda Helmuth Schuster und einen seiner Mitarbeiter, Klaus-Joachim G., und den mittlerweile zurückgetretenen VW-Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert.

Gemeinsam hätten sie über eigens gegründete Tarnfirmen in den letzten Jahren Aufträge von VW erschlichen und Firmengelder auf Privatkonten umgeleitet. Schuster habe unter anderem einen Betrag von drei Millionen Euro für die Zusage, eine Fabrik in Indien zu eröffnen, von einer indischen Provinzregierung erhalten. Das Verhalten des Betriebsrats bei strittigen Entscheidungen sei durch teuere Reisen und Besuche bei Prostituierten beeinflusst worden.

Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach einer Anzeige des VW-Konzerns. VW selbst hat eine lückenlose Aufklärung angekündigt und mit der internen Prüfung die Wirtschaftsprüfungsfirma KPMG beauftragt. +wikinews+

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  • Freitag, 8. Juli 2005

    Bundesrat beschließt Pflicht zur Offenlegung von Managergehältern

    Berlin (Deutschland), 08.07.2005 - Der deutsche Bundesrat bestätigte heute das vom Bundestag am 30. Juni beschlossene Gesetz, wonach die Einkommen der Spitzenmanager von Aktiengesellschaften in Zukunft offengelegt werden müssen.

    Dazu gehören auch Gewinnbeteiligungen, Rentenansprüche sowie Abfindungen. Auch geldwerte Sachleistungen wie Dienstwagen oder Dienstvilla sind in die Pflicht zur Offenlegung einbezogen. Das Gesetz tritt erstmals bei den Geschäftsabschlüssen von 2006, die im Jahre 2007 veröffentlicht werden müssen, in Kraft. Die Offenlegungspflicht kann durch eine Dreiviertel-Mehrheit der Aktionäre aufgehoben werden. Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Bußgelder mit einer Höchstgrenze von 50.000 Euro vorgesehen.

    Das Gesetz ist Ergebnis einer Diskussion, die im Jahre 2005 geführt wurde. Es war in der Öffentlichkeit, insbesondere auch bei den Aktionären der DAX-Unternehmen der Wunsch laut geworden, mehr über die Einkünfte des TOP-Managements zu erfahren. Der von der Politik an die Unternehmen herangetragene Wunsch, diese Informationen auf freiwilliger Basis zur Verfügung zu stellen, war von einigen Unternehmen mit einer Weigerung beantwortet worden. Das neue Gesetz stärkt vor allem die Rechte der Aktionäre. Sie können nun leichter beurteilen, in welchem Verhältnis Leistung und Entlohnung der Top-Manager stehen. +wikinews+

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